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Steuerbescheinigung

Ihre Steuerbescheinigung

Wir senden Ihnen Ihre Steuerbescheinigung automatisch bis Ende Februar per Post zu. Sie müssen nichts dafür unternehmen. Sollten Sie die Bescheinigung erneut brauchen, können Sie dieses Formular ausfüllen. Dann schicken wir Ihnen die Bescheinigung nochmals zu.  

Bitte beachten Sie: Dokumentenbestellungen für das Vorjahr, die zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar bei uns eingehen, können wir nicht bearbeiten.

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Steuern sparen – unsere Tipps

Laden Sie das Merkblatt «Steuern sparen» herunter. Dieses erklärt, wie Sie mit den Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Säule 3a Geld sparen. Zudem erhalten Sie nützliche Tipps zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. 

Ist etwas unklar?

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.