Teil 2: Todesfall im Konkubinat oder Patchwork.

Wie sichern Sie Ihre Liebsten in einer nicht traditionellen Familie finanziell ab?

In Teil 1 unseres zweiteiligen Artikels haben wir erklärt, wie gut eine Schweizer Familie im Falle eines Todes abgesichert ist und was noch zusätzlich getan werden kann. In diesem Teil zeigen wir Ihnen, wie es bei Spezialfällen wie etwa Scheidung oder Konkubinat aussieht.

Sonderfall Scheidung, Konkubinat und Patchworkfamilie

Das traditionelle Familienmodell ist in der Schweiz gut abgesichert. Eine Scheidung, ein Konkubinat oder eine Patchworkfamilie können jedoch zu grossen Vorsorgelücken führen, weil diese Lebensmodelle von der AHV und der Unfallversicherung benachteiligt behandelt werden.

 

Konkubinat

Unverheiratete Partnerinnen und Partner erhalten bei einem Todesfall keine Rente. Auch die Pensionskassen können selbst entscheiden, ob sie Konkubinatspaaren eine Rente auszahlen.

 

Praxisbeispiel

Martin und Andrea leben im Konkubinat. Andrea hat drei Kinder aus erster Ehe, die bei den beiden leben. Sollte Andrea sterben, geht das Todesfallkapital an ihre Kinder. Martin geht leer aus. Er wird grosse Probleme haben, die Hypothek für das gemeinsame Haus tragen zu können. Die beiden müssen sich in ihrer privaten Vorsorge als freie Begünstigte eintragen, damit sie im Todesfall des anderen abgesichert sind.

 

Gut zu wissen

Mit einem Testament können Sie Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner absichern. Es gibt auch Möglichkeiten, sich bei der Pensionskasse gegenseitig zu begünstigen, damit im Todesfall eine Rente ausbezahlt wird.

 

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Scheidung

Geschiedene Hinterbliebene haben beim Tod der Ex-Frau oder des Ex-Mannes nur dann Anrecht auf eine Rente, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und wenn ihr oder ihm im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung zugesprochen wurde.

 

Patchworkfamilie

In einer Patchworkfamilie erhalten weder die unverheiratete Partnerin oder der Partner noch die nicht leiblichen Kinder bei Todesfall eine Hinterlassenenleistung. Die Situation ändert sich, wenn die beiden heiraten und die Kinder aus früheren Beziehungen adoptieren.

Lücken schliessen mit der Todesfallversicherung

Mit Ihrer 3. Säule können Sie die Vorsorgelücken, die bei einem Todesfall entstehen, schliessen. Eine gute Lösung ist die Todesfallversicherung. Wenn die oder der Versicherte stirbt, geht das Todesfallkapital an die zuvor vereinbarte Person. Zusätzlich empfehlen wir die Erstellung eines Testaments.

Fallende oder konstante Versicherungssumme

Man unterscheidet zwischen einer fallenden und einer konstanten Versicherungssumme. Bei der fallenden Summe wird der Betrag für die begünstigte Person jährlich kontinuierlich kleiner. Diese Variante ist in vielen Fällen sinnvoll:

  • Wenn die oder der Hinterbliebene später mehr arbeiten kann, weil die Kinder älter werden.
  • Wenn die Absicherung aus der 1. und der 2. Säule mit der Zeit besser wird.
  • Wenn man gleichzeitig mit der Säule 3a spart.

Die konstante Summe ist zu empfehlen, wenn sich Ihr Risiko nicht verändert und Sie auch in ein paar Jahren auf den vollen Betrag angewiesen sind.

 

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